Bio- und Wellnesshotel Stanglwirt Gold
Information zur Umsetzung des Accessibility Act auf unserer Webseite

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stanglwirt.com des Unternehmens Stanglwirt GmbH. Die Betreiber dieser Website sind bemüht, ihre Inhalte und Funktionen im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BaFG), BGBl. I Nr. 48/2023, sowie der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die vorliegende Website, allfällig vorhandene Partnerseiten sowie eventuell vorhandene Sprachvarianten, einschließlich aller über mobile Endgeräte angebotenen Inhalte und Funktionen, soweit diese dem Anwendungsbereich des BaFG (§ 2 Abs. 2 Z 6 – „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“) unterliegen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“, bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard "EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03)" vereinbar.

Unterstützung durch KI-gestützte Tools

Zur weiteren Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website empfehlen wir die Nutzung unterstützender Technologien wie Microsoft Copilot. Dieses KI-gestützte Tool unterstützt dabei, Inhalte besser zu strukturieren, Informationen zu bündeln und Aufgaben effizienter zu erledigen. Microsoft Copilot ist in verschiedene Microsoft 365-Anwendungen sowie den Edge-Browser integriert und bietet Funktionen, die besonders für Menschen mit unterschiedlichen Anforderungen von Vorteil sein können.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei und (wie nachfolgende begründet) von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen:

1. Gesetzliche Inhaltsausnahmen (§ 2 Abs. 3 BaFG)

Folgende Inhalte sind ausgenommen:

  • „Einige auf dieser Website bereitgestellte PDF-Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, entsprechen nicht den aktuellen Barrierefreiheitsstandards.“
  • „Aufgezeichnete Video-Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 entstanden sind, sind ohne Untertitel oder Audiodeskription verfügbar.“
  • „Interaktive Karten zur Standortanzeige sind nicht vollständig barrierefrei; wesentliche Informationen (Adresse, Anfahrtsbeschreibung) werden zusätzlich in Textform bereitgestellt.“
  • „Inhalte, die von externen Partnern eingebunden werden (z. B. Social-Media-Plugins, eingebettete Videos von Drittanbietern), liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs und können daher nicht vollständig barrierefrei sein.“

2. Grundlegende Veränderung (§ 17 BaFG)

Folgende Inhalte sind ausgenommen:

  • Markenidentität: „Einige Designelemente, wie Farbverläufe, Kontrastelemente oder Animationen, sind zentrale Bestandteile der visuellen Markenidentität. Eine barrierefreie Anpassung würde eine grundlegende Veränderung dieser Markenwahrnehmung darstellen.“
  • Multimediale Präsentationen: „Einige multimediale Präsentationen setzen bewusst auf die Synchronität von Bild und Ton als gestalterisches Element. Eine barrierefreie Anpassung (z. B. durch Trennung der Elemente) würde das Gesamterlebnis wesentlich verändern.“

3. Unverhältnismäßige Belastung (§ 18 BaFG)

Folgende Inhalte sind ausgenommen:

  • „Eine vollständige Nachbearbeitung aller historischen PDF-Archive würde einen unverhältnismäßigen finanziellen und organisatorischen Aufwand darstellen. Zentrale Inhalte werden daher bei Bedarf auf Anfrage barrierefrei zur Verfügung gestellt.“
  • „Die barrierefreie Anpassung der eingesetzten Buchungssoftware ist aufgrund der technischen Rahmenbedingungen des externen Anbieters nicht möglich. Nutzerinnen und Nutzer können jedoch über alternative Kontaktwege (Telefon, E-Mail) Unterstützung erhalten.“
  • „Unsere Website bindet externe Tools (z. B. Zahlungs- oder Chat-Module) ein, die von Drittanbietern stammen. Da deren Anpassung nicht in unserem Einflussbereich liegt, können diese Funktionen derzeit nicht vollständig barrierefrei angeboten werden.“

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.10.2025 erstellt, bzw. erneuert.
Die Bewertung der Website erfolgte durch eine eigene Überprüfung anhand des Online-Tools WAVE sowie durch stichprobenartige manuelle Tests, gemäß den Vorgaben des BaFG und den von der Europäischen Kommission empfohlenen Standards.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir sind bemüht, Ihre Hinweise und Anliegen so rasch wie möglich zu bearbeiten und Ihnen barrierefreie Alternativen anzubieten.

Bitte richten Sie Ihre Mitteilungen an:
Stanglwirt GmbH
daheim@stanglwirt.com
+43-5358-2000

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit der Website innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Diese nimmt Beschwerden elektronisch über das Kontaktformular unter folgendem Link entgegen:
www.ffg.at/barrierebeschwerde

Die Beschwerden werden von der FFG geprüft und bei berechtigtem Anliegen Empfehlungen zur Beseitigung der bestehenden Barrieren ausgesprochen.